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   OLG Frankfurt, 25.03.2004 - 20 W 282/01   

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https://dejure.org/2004,5352
OLG Frankfurt, 25.03.2004 - 20 W 282/01 (https://dejure.org/2004,5352)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.03.2004 - 20 W 282/01 (https://dejure.org/2004,5352)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. März 2004 - 20 W 282/01 (https://dejure.org/2004,5352)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 286 BGB, § 288 BGB, § 387 BGB, § 16 Abs 2 WoEigG, § 28 WoEigG
    Wohnungseigentum: Wirkungen des Beschlusses über die Jahresabrechnung hinsichtlich offener Wohngeldvorschussforderungen; Anspruch auf Verzugszinsen auf Wohngeldrückstände und Aufrechenbarkeit eines Anspruchs aus einem Abrechnungsguthaben; Berücksichtigung nach Ablauf des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf rückständige Bewirtschaftungskostenvorauszahlungen und Zahlung einer Sonderumlage; Berührung der Ansprüche aus Verzug wegen verspäteter Zahlung von Wohngeldvorschüssen durch eine Jahresabrechnung; Möglichkeit einer Aufrechnung eines Anspruchs auf ...

  • Wolters Kluwer

    (Wohnungseigentum: Wirkungen des Beschlusses über die Jahresabrechnung hinsichtlich offener Wohngeldvorschussforderungen; Anspruch auf Verzugszinsen auf Wohngeldrückstände und Aufrechenbarkeit eines Anspruchs aus einem Abrechnungsguthaben; Berücksichtigung nach Ablauf ...

  • Judicialis

    BGB § 286; ; BGB § 288; ; BGB § 387; ; WEG § 16 Abs. 2; ; WEG § 28

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Wirkung und Anspruchsgrundlage eines Beschlusses über die Jahresabrechnung hinsichtlich eines Wirtschaftsplanes bei Wohngeldvorschüssen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Aufrechnung von Verzugszinsen mit Abrechnungsguthaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 30.04.1986 - BReg. 2 Z 72/85

    Beschluss über die Jahresabrechnung während eines Verfahrens um

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.03.2004 - 20 W 282/01
    Früher wurde vorherrschend angenommen, dass die Jahresabrechung den Wirtschaftsplan ersetze und deshalb die alleinige Rechtsgrundlage für die Ansprüche der Gemeinschaft gegen Miteigentümer auf Zahlung von Wohngeld bilde (vgl. z. B. noch BayObLGZ 1986, 128).

    Durch die Genehmigung der Jahresabrechnung werden auch bereits entstandene Zinsansprüche für Rückstände nicht berührt (BayObLGZ 1986, 128; Palandt/Bassenge: WEG, 63. Aufl., § 28, Rdnr. 6; Staudinger/Bub, aaO., Rdnr. 251).

  • BGH, 30.11.1995 - V ZB 16/95

    Haftung des ausgeschiedenen Wohnungseigentümers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.03.2004 - 20 W 282/01
    Heute entspricht es allgemeiner Auffassung, der sich auch der Senat anschließt, dass die Jahresabrechnung nur in Höhe der Abrechnungsspitze, d.h. des Betrages, um den der Abrechnungssaldo die nach dem Wirtschaftsplan geschuldeten Vorschüsse übersteigt, eine neue und originäre Verbindlichkeit begründet, während der Beschluss über die Genehmigung der Jahresabrechnung im übrigen nur eine bestätigende Wirkung hat (BGH ZMR 1994, 256 und ZMR 1996, 215; Pfälzisches OLG Zweibrücken ZMR 1999, 358; BayObLG NJW-RR 2001, 659; Palandt/Bassenge: WEG, 63. Aufl., § 28, Rdnr. 6; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 28 Rdnr. 45, 46; Niedenführ/Schulze: WEG, 6. Aufl., § 28, Rdnr. 112; Staudinger/Bub: WEG, 12. Aufl., § 28, Rdnr. 252, 253).
  • OLG Hamm, 03.05.2001 - 15 W 7/01

    Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit der Jahresabrechnung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.03.2004 - 20 W 282/01
    In die Jahresabrechnung für ein Wirtschaftsjahr sind auch Wohngeldvorauszahlung nicht aufzunehmen, wenn sie erst im nächsten Wirtschaftsjahr geleistet werden (BayObLG Wohnungseigentümer 1993, 114; OLG Hamm ZWE 2001, 446; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 28 Rdnr. 68).
  • BGH, 10.03.1994 - IX ZR 98/93

    Ansprüche auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen im Konkurs eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.03.2004 - 20 W 282/01
    Heute entspricht es allgemeiner Auffassung, der sich auch der Senat anschließt, dass die Jahresabrechnung nur in Höhe der Abrechnungsspitze, d.h. des Betrages, um den der Abrechnungssaldo die nach dem Wirtschaftsplan geschuldeten Vorschüsse übersteigt, eine neue und originäre Verbindlichkeit begründet, während der Beschluss über die Genehmigung der Jahresabrechnung im übrigen nur eine bestätigende Wirkung hat (BGH ZMR 1994, 256 und ZMR 1996, 215; Pfälzisches OLG Zweibrücken ZMR 1999, 358; BayObLG NJW-RR 2001, 659; Palandt/Bassenge: WEG, 63. Aufl., § 28, Rdnr. 6; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 28 Rdnr. 45, 46; Niedenführ/Schulze: WEG, 6. Aufl., § 28, Rdnr. 112; Staudinger/Bub: WEG, 12. Aufl., § 28, Rdnr. 252, 253).
  • BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 54/00

    Begrenzung des Wirtschaftsplans durch den Jahresabschluss

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.03.2004 - 20 W 282/01
    Heute entspricht es allgemeiner Auffassung, der sich auch der Senat anschließt, dass die Jahresabrechnung nur in Höhe der Abrechnungsspitze, d.h. des Betrages, um den der Abrechnungssaldo die nach dem Wirtschaftsplan geschuldeten Vorschüsse übersteigt, eine neue und originäre Verbindlichkeit begründet, während der Beschluss über die Genehmigung der Jahresabrechnung im übrigen nur eine bestätigende Wirkung hat (BGH ZMR 1994, 256 und ZMR 1996, 215; Pfälzisches OLG Zweibrücken ZMR 1999, 358; BayObLG NJW-RR 2001, 659; Palandt/Bassenge: WEG, 63. Aufl., § 28, Rdnr. 6; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 28 Rdnr. 45, 46; Niedenführ/Schulze: WEG, 6. Aufl., § 28, Rdnr. 112; Staudinger/Bub: WEG, 12. Aufl., § 28, Rdnr. 252, 253).
  • BayObLG, 07.05.1992 - 2Z BR 26/92

    Fehlen wesentlicher Bestandteile einer Jahresabrechnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.03.2004 - 20 W 282/01
    Dies gilt sowohl für die Gesamt- , als auch die Einzelabrechnung, da die Einzelabrechnung sich aus der Gesamtabrechnung ableitet in dem Sinn, dass in der Einzelabrechnung nur die Beträge auftauchen dürfen, die auch in der Gesamtabrechnung enthalten sind (BayObLG NJW-RR 1992, 1169; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 28 Rdnr. 82 und 85).
  • OLG Zweibrücken, 08.12.1998 - 3 W 217/98

    Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.03.2004 - 20 W 282/01
    Heute entspricht es allgemeiner Auffassung, der sich auch der Senat anschließt, dass die Jahresabrechnung nur in Höhe der Abrechnungsspitze, d.h. des Betrages, um den der Abrechnungssaldo die nach dem Wirtschaftsplan geschuldeten Vorschüsse übersteigt, eine neue und originäre Verbindlichkeit begründet, während der Beschluss über die Genehmigung der Jahresabrechnung im übrigen nur eine bestätigende Wirkung hat (BGH ZMR 1994, 256 und ZMR 1996, 215; Pfälzisches OLG Zweibrücken ZMR 1999, 358; BayObLG NJW-RR 2001, 659; Palandt/Bassenge: WEG, 63. Aufl., § 28, Rdnr. 6; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 28 Rdnr. 45, 46; Niedenführ/Schulze: WEG, 6. Aufl., § 28, Rdnr. 112; Staudinger/Bub: WEG, 12. Aufl., § 28, Rdnr. 252, 253).
  • KG, 09.04.2001 - 24 W 6844/00

    Nachzahlungen und Auskehrungen aufgrund der Jahresabrechnung nur über die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.03.2004 - 20 W 282/01
    Vielmehr ist dieser Anspruch auf Mitwirkung an der Realisierung des Abrechnungsguthabens nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung gerichtet, würde insbesondere voraussetzen, dass aus dem konkret vorhandenen Wirtschaftsjahr noch Geld vorhanden ist (KG OLGZ 93, 301, 304 und NZM 2002, 129; OLG Hamm Wohnungseigentümer 98, 499; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 28 Rdnr. 111; anderer Auffassung Staudinger/Bub, aaO, § 28, Rdnr. 516-518).
  • KG, 16.11.1992 - 24 W 1940/92

    Geordnetes Zahlungswesen und Abrechnungswesen als Bestandteil der ordnungsgemäßen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.03.2004 - 20 W 282/01
    Vielmehr ist dieser Anspruch auf Mitwirkung an der Realisierung des Abrechnungsguthabens nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung gerichtet, würde insbesondere voraussetzen, dass aus dem konkret vorhandenen Wirtschaftsjahr noch Geld vorhanden ist (KG OLGZ 93, 301, 304 und NZM 2002, 129; OLG Hamm Wohnungseigentümer 98, 499; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 28 Rdnr. 111; anderer Auffassung Staudinger/Bub, aaO, § 28, Rdnr. 516-518).
  • OLG Frankfurt, 19.05.2005 - 20 W 276/02

    Wohneigentum: Inzidentkontrolle eines Beschlusses

    Einer Umstellung des Sachantrags auf den Fehlbetrag der Jahresabrechnung 1999 bedurfte es nicht, wie das Landgericht im angefochtenen Beschluss zutreffend ausgeführt hat (vgl. auch Senat, Beschluss vom 25.03.2004, 20 W 282/2001).

    Dieser Genehmigung kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hinsichtlich der - hier geringeren - Vorschussrückstände jedenfalls eine den Wirtschaftsplan bestätigende oder rechtsverstärkende Wirkung zu (vgl. etwa BGH NJW 1994, 1866; NJW 1996, 725; vgl. auch Senat, Beschluss vom 25.03.2004, 20 W 282/2001; vgl. auch Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 28 Rz. 125a; Wenzel, WE 1997, 124; Demharter FGPrax 1999, 134).

  • OLG Frankfurt, 12.07.2004 - 20 W 216/03

    Wohnungseigentum: Zahlungspflicht des einzelnen Wohnungseigentümers hinsichtlich

    Heute entspricht es allgemeiner Auffassung, der sich auch der Senat angeschlossen hat (Beschluss vom 25.03.2004 -20 W 282/2001), dass die Jahresabrechnung nur in Höhe der Abrechnungsspitze, d. h. des Betrages, um den der Abrechnungssaldo die nach dem Wirtschaftsplan geschuldeten Vorschüsse übersteigt, eine neue und originäre Verbindlichkeit begründet, während der Beschluss über die Genehmigung der Jahresabrechnung im übrigen nur eine bestätigende Wirkung hat (BGH ZMR 1994, 256 und ZMR 1996, 215; Pfälzisches OLG Zweibrücken ZMR 1999, 358; BayObLG NJW-RR 2001, 659; Palandt/Bassenge: WEG, 63. Aufl., § 28, Rdnr. 6; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 28 Rdnr. 45, 46; Niedenführ/Schulze: WEG, 6. Aufl., § 28, Rdnr. 112; Staudinger/Bub: WEG, 12. Aufl., § 28, Rdnr. 252, 253).
  • OLG Frankfurt, 19.05.2005 - 20 W 225/03

    Wohnungseigentum: Berührung von zuvor entstandenen Zinsansprüchen für Rückstände

    Entgegen der Rechtsauffassung der weiteren Beschwerde werden durch die Genehmigung der Jahresabrechnung bereits zuvor entstandene Zinsansprüche für Rückstände - etwa aufgrund einer Zahlungsverpflichtung auf Grund eines Wirtschaftsplans - nicht berührt (vgl. Senat, Beschluss vom 25.03.2004, 20 W 282/01; BayObLGZ 1986, 128; Palandt/Bassenge, BGB, 64. Aufl., § 28 Rz. 6; Staudinger/Bub, BGB, Stand Juni 1997, § 28 WEG Rz. 251).
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